Neue Corona-Massnahmen ab 6. Dezember

Der Bund hat per 3. Dezember im Kampf gegen das Corona-Virus neue Massnahmen erlassen:

Die Befreiung der Zertifikatspflicht für ständige Trainingsgruppen bis 30 Personen wurde aufgehoben.
- Neu ist in Innenräumen (Turnhallen) ab 12 Jahren eine Maske zu tragen.
- Neu gilt in Innenräumen bei sportlichen Veranstaltungen eine Zertifikatspflicht ab 16 Jahren

Bei der eigentlichen Ausübung der sportlichen Tätigkeit kann jedoch auf die Maske verzichtet werden.

Das heisst für uns im Detail Folgendes:
Beim Betreten des Gebäudes (Weg zur Garderobe / Teambesprechung / etc.) ist ab 12 Jahren eine Maske zu tragen.
Sobald mit dem eigentlichen Training begonnen wird, kann auf das Maskentragen verzichtet werden.
Alle im Training anwesenden Personen über 16 Jahren müssen über ein gültiges Zertifikat verfügen. Dies gilt sowohl für Spieler als auch Trainer.
Bei Meisterschaftsspielen (Heim) sind weiterhin die Zertifikate aller Personen zu prüfen (Gegner, Schiri, Zuschauer). 
Die Zuschauer müssen zudem neu eine Maske tragen, was bisher nach erfolgter Zertifikatsprüfung hinfällig war.
Auf das Tragen der Maske kann im Zuschauerbereich nur verzichtet werden, wenn eine Konsumation erfolgt. Die Konsumation hat sitzend zu erfolgen.

Die Massnahmen sind vorerst beschränkt bis am 24. Januar 2022.
 
Weiterhin gilt:
- Nur gesund und symptomfrei ins Training, an den Wettkampf, an die Veranstaltung. Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Gäste mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause.
- Hygieneregeln beachten. Vor und nach dem Training Händewaschen.
- Fakultatives Maskentragen, wo möglich Abstand zu anderen einhalten